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Minijob: Rentenversicherungspflicht ab 01.07.2026 wieder möglich!
Ab dem 01.07.2026 können Minijobber ihre Rentenversicherungsbefreiung erstmals rückgängig machen — eine einmalige Chance. Antrag nach §6 Abs. 6 SGB VI ab 01.06.2026 bei der Minijob-Zentrale (Anlage 3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Umschlüsselung im Lohnprogramm: Beitragsgruppe 65 → 61. Vorteil: Arbeitgeberpauschale 15 % fließt ins eigene Rentenkonto.


