LOHNKONZEPT NETZWERK
Podcast

Sach mal grad

Deutschlands größter Lohn-Podcast für Lohnsachbearbeiter und Entgeltabrechner in Steuerkanzleien

Jeden Donnerstag um 16:30 Uhr — aktuelles Lohnwissen direkt aus der Kanzleipraxis. Peter Reininghaus und Pascal Wiedemann besprechen Lohnsteuer, Sozialversicherung, steuerfreie Arbeitgeberleistungen und aktuelle Gesetzesänderungen. Verständlich, praxisnah, direkt anwendbar.

300+
Folgen seit November 2020
Jeden Donnerstag
um 16:30 Uhr (fast) neu
Exklusiv
für Netzwerkmitglieder
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Aktuelle Hörproben

Ausgewählte Folgen aus unserem Archiv — öffentlich zugänglich für alle Interessierten. Alle Lohn Podcast Episoden sind exklusiv für Mitglieder des Lohnkonzept Netzwerks.

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#219NEU

Minijob: Rentenversicherungspflicht ab 01.07.2026 wieder möglich!

Ab dem 01.07.2026 können Minijobber ihre Rentenversicherungsbefreiung erstmals rückgängig machen — eine einmalige Chance. Antrag nach §6 Abs. 6 SGB VI ab 01.06.2026 bei der Minijob-Zentrale (Anlage 3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Umschlüsselung im Lohnprogramm: Beitragsgruppe 65 → 61. Vorteil: Arbeitgeberpauschale 15 % fließt ins eigene Rentenkonto.

18. Juni 2026

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#212

Entlastungsprämie 1.000 Euro — was Arbeitgeber wissen müssen

Steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie bis 1.000 Euro geplant nach §3 Nr. 11d EStG — Vorbild Inflationsausgleichsprämie (§3 Nr. 11c EStG). Voraussetzung: Zusätzlichkeit nach §8 Abs. 4 EStG, keine Lohnumwandlung. Dokumentationspflicht beachten. Aktuell: Bundesrat hat am 08.05.2026 abgelehnt, Vorhaben am 12.05.2026 endgültig eingestellt.

Update: Sonderpodcast #215  — Entlastungsprämie kommt doch nicht
17. April 2026

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#207

Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2026: Das hat sich geändert

Neue Geringfügigkeitsrichtlinien rückwirkend ab 01.01.2026: Minijob-Grenze 603 Euro (Mindestlohn 13,90 Euro). Kurzfristige Beschäftigung Landwirtschaft: 15 Wochen / 90 Arbeitstage. Ab 01.07.2026: Rückkehr in Rentenversicherungspflicht möglich. U1-Umlage sinkt von 1,1 % auf 0,8 %. Prognose zu Jahresbeginn: Pflicht nach §7 Abs. 1 SGB IV.

18. Juni 2026

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#204

Aktivrente UPDATE: Erste Abrechnung — so funktioniert es wirklich

Pascal hat die erste Aktivrente abgerechnet: Kein Antrag nötig — automatische Berücksichtigung über Stammdaten und Rentenbescheid. Kein separater ELSTAM-Eintrag. Lohnprogramm berechnet Freibetrag 2.000 Euro automatisch. Werbungskosten anteilig: Nur der steuerpflichtige Anteil ist absetzbar. Wichtig: Steuerklasse 6 = kein Freibetrag.

27. März 2026

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#202

Aktivrente 2026: Voraussetzungen, Freibetrag und erste Fragen

Aktivrente ist keine neue Rentenart — sondern ein Steuerfreibetrag nach §3 Nr. 21 EStG von 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich). Voraussetzungen: Regelaltersgrenze 67 Jahre erreicht, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Rentenversicherungsbeiträge werden entrichtet. Ausgeschlossen: Minijobber, Selbständige, Beamte, Empfänger vorgezogener Altersrente.

18. Juni 2026

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#201

Alle Kennzahlen 2026 im Überblick

Alle Lohn-Kennzahlen 2026 kompakt: Entfernungspauschale 0,38 Euro ab erstem Kilometer. Strompauschale: Wegfall ab 01.01.2026. Sachbezugswerte: Frühstück 2,37 Euro, Mittagessen/Abendessen 4,57 Euro. Mindestlohn 13,90 Euro (2027: 14,60 Euro). Minijob-Grenze 603 Euro. Künstlersozialabgabe: Bagatellgrenze 1.000 Euro, Abgabe 4,9 %. Mindestvorsorgepauschale: abgeschafft.

Januar 2026

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#193

Fahrtkostenzuschuss ab 2026: 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer

Entfernungspauschale ab 01.01.2026: 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer (vorher: 0,30 Euro ab 21. km). Fahrtkostenzuschuss nach §40 Abs. 2 Nr. 1 EStG: 15 % Pauschalsteuer, SV-frei. Steuerfrei nach §3 Nr. 16 EStG. Arbeitgeber nicht verpflichtet mehr zu zahlen. Reisekosten (gefahrene km) bleiben bei 0,30 Euro. Einmalige Jahresabrechnung statt monatlicher Zahlung möglich.

Oktober 2025

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#169

Sachbezug und Rente: Verliere ich wirklich Rentenansprüche?

Kostet ein Sachbezug nach §8 Abs. 2 EStG (50 Euro monatlich) wirklich Rente? Rechnung: 50 Euro × 10 Jahre = 50 Cent weniger Monatsrente. Vergleich: 50 Euro Sachbezug netto vs. 50 Euro brutto = ca. 25 Euro netto. Vorteil des Sachbezugs bleibt trotz minimaler Rentenminderung deutlich positiv. Arbeitgeberpauschale 15 % geht ohne eigene Beiträge in die Allgemeinheit.

18. Juni 2026

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#144

Betriebsfeier: BFH-Urteil ändert die Pauschalversteuerung

BFH-Urteil 24.03.2024 (Az. VI R 5/22): Betriebsveranstaltung nur mit Freibetrag 110 Euro (§19 EStG) wenn alle Betriebsangehörigen eingeladen. Pauschalversteuerung §40 Abs. 2 Nr. 2 EStG mit 25 % bei Überschreitung möglich. Neue Gesetzeslage ab 2026: Steueränderungsgesetz vereinheitlicht Voraussetzung für Freibetrag und Pauschalversteuerung. Umsatzsteuerlich: 110 Euro sind Freigrenze — nicht Freibetrag!

18. Juni 2026
Themenfelder

Themen im Podcast — Praxiswissen für Lohnsachbearbeiter

300+ Folgen. Ein Thema: Lohnabrechnung in der Praxis. Diese Themen und Rechtsfragen werden regelmäßig behandelt.

Steuerfreie Leistungen

  • Sachbezug §8 Abs. 2 EStG
  • Internetkostenzuschuss §40 Abs. 2 Nr. 5 EStG
  • Fahrtkostenzuschuss §40 Abs. 2 Nr. 1 EStG
  • Erholungsbeihilfe §40 Abs. 2 Nr. 3 EStG
  • Aufmerksamkeiten R 19.6 LStR
  • Betriebsveranstaltung §19 EStG
  • E-Bike Überlassung §3 Nr. 37 EStG
  • Job Ticket §3 Nr. 15 EStG
  • Geräteüberlassung §3 Nr. 45 EStG

Sozialversicherung & Minijob

  • Minijob-Grenze & Prognose
  • Rentenversicherungspflicht Minijob
  • Kurzfristige Beschäftigung
  • Aktivrente §3 Nr. 21 EStG
  • Mindestlohn & Entgeltumwandlung
  • Urlaubsanspruch Minijobber
  • Personengruppen & Beitragsgruppen
  • U1/U2 Umlagen
  • Künstlersozialabgabe

Aktuelle Gesetzgebung

  • BMF-Schreiben & Anrufungsauskunft
  • Lohnsteueraußenprüfung
  • Betriebsveranstaltung BFH-Urteile
  • Geringfügigkeitsrichtlinien
  • Steueränderungsgesetze
  • Pauschalversteuerung §40 EStG
  • Firmenwagen & Elektromobilität
  • Reisekosten & Verpflegungsmehraufwand
  • Lohnsteuerverschiebung

Der vollständige Podcast — für Mitglieder

Diese Lohn-Podcast-Episoden sind ein kleiner Einblick in unser Podcast-Archiv. Als Mitglied vom Lohnkonzept + Netzwerk erhalten Sie Zugang zu allen 300+ Folgen — vollständig, ohne Werbung, mit Suchfunktion und thematischer Sortierung im E-Portal.

Jeden Donnerstag um 16:30 Uhr erscheint eine neue Folge exklusiv für Netzwerkmitglieder.

Hintergrund

Aus der Praxis. Für die Praxis.

Im November 2020 startete „Sach mal grad“ als wöchentlicher Praxis-Podcast für Lohnsachbearbeiter in Steuerkanzleien. Der Name entstand aus einem echten Telefonat: Peter Reininghaus rief Pascal Wiedemann an und fragte — „Sach mal grad, wie ist dieser Fall?“

Heute ist „Sach mal grad“ mit über 300 Folgen Deutschlands größter auf Lohnabrechnung spezialisierter Podcast. Kein Thema ist zu speziell, kein Praxisfall zu komplex. Lohnsteuer, Sozialversicherung, BMF-Schreiben, Gesetzesänderungen und echte Fälle aus dem Netzwerk — jeden Donnerstag (fast), pünktlich um 16:30 Uhr.

Peter Reininghaus und Pascal Wiedemann — Moderatoren des Lohn-Podcasts Sach mal grad
Podcast #1: CORONA PRÄMIE — zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn

Datum: 19. November 2020 — Folge #1

"CORONA PRÄMIE — zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn"

So startete Sach mal grad. Aus einem Telefonat wurde ein Podcast — und aus einem Podcast Deutschlands größtes Lohn-Fachaudioformat. 300+ Folgen später. "Fast" jeden Donnerstag. 16:30 Uhr.

Peter Reininghaus

Initiator & Gastgeber

Gründer des Lohnkonzept Netzwerks, seit 1999 Unternehmer und Lohnexperte aus der Praxis.

Pascal Wiedemann

Fachreferent & Lohnexperte

Teamleiter Lohn in einer Steuerkanzlei, Ansprechpartner für komplexe Lohnfragen für die Praxis.

Häufige Fragen zum Podcast

Sach mal grad ist Deutschlands größter Lohn-Podcast mit über 300 Folgen zu Lohnsteuer, Entgeltabrechnung und Sozialversicherung. Jeden Donnerstag um 16:30 Uhr. Peter Reininghaus und Pascal Wiedemann besprechen Praxisfälle, aktuelle Gesetze und BMF-Schreiben direkt aus dem Kanzleialltag.

Mehr als Hörproben

Als Mitglied des Lohnkonzept Netzwerks hören Sie (fast) jeden Donnerstag die neue Folge — vollständig, mit Suchfunktion und thematischem Zugriff auf alle 300+ Episoden im E-Portal. Wir erstellen keine Lohnabrechnungen. Wir machen Sie besser darin.