Sachbezug
Bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach, transparent und ohne Drittanbieter umsetzbar.
Mehr erfahrenMehr Netto für Mitarbeiter — ohne höhere Lohnkosten für den Arbeitgeber
Nettolohnoptimierung ist keine Steuertrickserei. Es ist die konsequente Nutzung gesetzlich vorgesehener Bausteine im Einkommensteuergesetz und in der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Wer als Lohnsachbearbeiter in einer Steuerkanzlei diese Spielräume kennt und richtig anwendet, kann Mandanten echten Mehrwert liefern — und gleichzeitig das Beratungshonorar der Kanzlei deutlich steigern.
Diese fünf Bausteine werden in Steuerkanzleien am häufigsten eingesetzt. Für jeden Baustein gibt es eine eigene Seite mit gesetzlicher Grundlage, Praxishinweisen und häufigen Fehlern.
Bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach, transparent und ohne Drittanbieter umsetzbar.
Mehr erfahrenPauschal versteuert mit 25 %, sozialversicherungsfrei. Direkt ins Netto — kein Drittanbieter, minimaler Verwaltungsaufwand.
Mehr erfahrenZuschuss zu Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — pauschal versteuerbar, sozialversicherungsfrei.
Mehr erfahrenKein „zusätzlich"-Erfordernis — dadurch einmalig wandelbar. Bis 156 € für Mitarbeiter, 104 € Ehegatte, 52 € je Kind.
Mehr erfahrenSachzuwendungen bis 60 € bei persönlichem Ereignis — steuer- und sozialversicherungsfrei. Nicht im Gesetz, sondern in der Richtlinie geregelt.
Mehr erfahrenZuschüsse oder Sachbezüge für den öffentlichen Personennahverkehr — steuer- und sozialversicherungsfrei seit 2019. Kein Anrechnungserfordernis auf die Werbungskostenpauschale.
Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes zur privaten Nutzung — bei Zusätzlichkeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Achtung bei Entgeltumwandlung: Mindestlohn nicht unterschreiten.
Überlassung von Smartphones, Tablets und PCs zur privaten Nutzung — steuerfrei. Übereignung an den Mitarbeiter möglich mit 25 % pauschaler Lohnsteuer.
Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder — steuer- und sozialversicherungsfrei ohne Höchstbetrag. Wichtig: Bei Wegfall der Leistung keinen direkten Lohnersatz zahlen.
Freibetrag von 110 € je Mitarbeiter für max. zwei Veranstaltungen jährlich. Seit dem Steueränderungsgesetz 2025: Teilnahme muss allen Betriebsangehörigen offenstehen — für Freibetrag und Pauschalversteuerung.
Die 10 Bausteine oben sind ein Einstieg. Die vollständige 36-Punkte-Checkliste enthält alle steuerfreien und pauschal versteuerten Möglichkeiten — mit Vergünstigungen und Fundstellen für jeden Baustein. Als PDF kostenlos erhältlich.