LOHNKONZEPT NETZWERK
Fachwissen

Nettolohnoptimierung

Mehr Netto für Mitarbeiter — ohne höhere Lohnkosten für den Arbeitgeber

Nettolohnoptimierung ist keine Steuertrickserei. Es ist die konsequente Nutzung gesetzlich vorgesehener Bausteine im Einkommensteuergesetz und in der Sozialversicherungsentgelt­verordnung. Wer als Lohnsachbearbeiter in einer Steuerkanzlei diese Spielräume kennt und richtig anwendet, kann Mandanten echten Mehrwert liefern — und gleichzeitig das Beratungshonorar der Kanzlei deutlich steigern.

36+
Bausteine im Überblick
50 €
monatlich steuerfrei — nur beim Sachbezug
300 €
Stundensatz-Potenzial im Lohn

Die 5 wichtigsten Bausteine in der Praxis

Diese fünf Bausteine werden in Steuerkanzleien am häufigsten eingesetzt. Für jeden Baustein gibt es eine eigene Seite mit gesetzlicher Grundlage, Praxishinweisen und häufigen Fehlern.

01

Sachbezug

§8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach, transparent und ohne Drittanbieter umsetzbar.

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02

Internetkostenzuschuss

§40 Abs. 2 Nr. 5 EStG

Pauschal versteuert mit 25 %, sozialversicherungsfrei. Direkt ins Netto — kein Drittanbieter, minimaler Verwaltungsaufwand.

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03

Fahrtkostenzuschuss

§40 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Zuschuss zu Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — pauschal versteuerbar, sozialversicherungsfrei.

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04

Erholungsbeihilfe

§40 Abs. 2 Nr. 3 EStG

Kein „zusätzlich"-Erfordernis — dadurch einmalig wandelbar. Bis 156 € für Mitarbeiter, 104 € Ehegatte, 52 € je Kind.

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05

Aufmerksamkeiten

R 19.6 LStR

Sachzuwendungen bis 60 € bei persönlichem Ereignis — steuer- und sozialversicherungsfrei. Nicht im Gesetz, sondern in der Richtlinie geregelt.

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Weitere wichtige Bausteine

06

Job Ticket

§3 Nr. 15 EStG

Zuschüsse oder Sachbezüge für den öffentlichen Personennahverkehr — steuer- und sozialversicherungsfrei seit 2019. Kein Anrechnungserfordernis auf die Werbungskostenpauschale.

07

E-Bike Überlassung

§8 Abs. 2 EStG i.V.m. §3 Nr. 37 EStG

Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes zur privaten Nutzung — bei Zusätzlichkeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Achtung bei Entgeltumwandlung: Mindestlohn nicht unterschreiten.

08

Überlassung und Übereignung

§3 Nr. 45 EStG / §40 Abs. 2 Nr. 5–7 EStG

Überlassung von Smartphones, Tablets und PCs zur privaten Nutzung — steuerfrei. Übereignung an den Mitarbeiter möglich mit 25 % pauschaler Lohnsteuer.

09

Kinderbetreuungszuschuss

§3 Nr. 33 EStG

Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder — steuer- und sozialversicherungsfrei ohne Höchstbetrag. Wichtig: Bei Wegfall der Leistung keinen direkten Lohnersatz zahlen.

10

Betriebsveranstaltungen

§40 Abs. 2 Nr. 2 EStG / §19 EStG

Freibetrag von 110 € je Mitarbeiter für max. zwei Veranstaltungen jährlich. Seit dem Steueränderungsgesetz 2025: Teilnahme muss allen Betriebsangehörigen offenstehen — für Freibetrag und Pauschalversteuerung.

Die vollständige 36-Punkte-Checkliste Nettolohnoptimierung

Die 10 Bausteine oben sind ein Einstieg. Die vollständige 36-Punkte-Checkliste enthält alle steuerfreien und pauschal versteuerten Möglichkeiten — mit Vergünstigungen und Fundstellen für jeden Baustein. Als PDF kostenlos erhältlich.

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