LOHNKONZEPT NETZWERK
Fachwissen

Nettolohnoptimierung

Mehr Netto für Mitarbeiter — ohne höhere Lohnkosten für den Arbeitgeber. Das Kanzlei-Lohnkonzept für Lohnberater

Nettolohnoptimierung ist gewolltes Gesetz und eine hervorragende Chance für optimale, proaktive Mandantenberatung. Wer als Lohnsachbearbeiter in einer Steuerkanzlei diese Spielräume kennt und richtig anwendet, kann Mandanten echten Mehrwert liefern, Mandanten binden und neue finden. Gleichzeitig steigert dieses hochinteressante Beratungsfeld das Beratungshonorar der Kanzlei im Lohn deutlich.

36+
Bausteine im Überblick
50 €
monatlich steuerfrei — nur beim Sachbezug
300 €
Stundensatz-Potenzial im Lohn

Die 5 wichtigsten Bausteine in der Praxis

Die Klaviatur der steuer- und sozialabgabefreien Bausteine bietet Arbeitgebern mehr als 50 verschiedene Möglichkeiten zur attraktiven Mitarbeitervergütung. Die hier vorgestellten Top 5 gehören zu den beliebtesten und am häufigsten genutzten Bausteinen in der Praxis.

TOP 01

Sachbezug

§8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach, transparent und ohne viel Aufwand.

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TOP 02

Internetkosten-zuschuss

§40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Pauschal versteuert mit 25 %, sozialversicherungsfrei. Direkt ins Netto — kein Drittanbieter, einmaliger Verwaltungsaufwand.

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TOP 03

Fahrtkostenzuschuss

§ 40 (2) Satz 2 Nr. 1b EStG

Zuschuss zu Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — pauschal versteuerbar, sozialversicherungsfrei. Sehr beliebt!

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TOP 04

Erholungsbeihilfe

§40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Bis 156 € für Mitarbeiter, 104 € Ehegatte, 52 € je Kind. Zum Urlaub, zur Anwesenheit oder als einmalige Prämie im Jahr.

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TOP 05

Aufmerksamkeiten

R 19.6 LStR

Sachzuwendungen bis 60 € bei persönlichem Ereignis — steuer- und sozialversicherungsfrei. Vom Geburtstagseuro bis hin zum Jubiläumsgeschenk.

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Weitere wichtige Bausteine

06

Job Ticket

§3 Nr. 15 EStG

Zuschüsse oder Sachbezüge für den öffentlichen Personennahverkehr — steuer- und sozialversicherungsfrei seit 2019. Kein Anrechnungserfordernis auf die Werbungskostenpauschale.

07

E-Bike Überlassung

§8 Abs. 2 EStG i.V.m. §3 Nr. 37 EStG

Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes zur privaten Nutzung — bei Zusätzlichkeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Achtung bei Entgeltumwandlung: Mindestlohn nicht unterschreiten.

08

Überlassung und Übereignung

§3 Nr. 45 EStG / §40 Abs. 2 Nr. 5–7 EStG

Überlassung von Smartphones, Tablets und PCs zur privaten Nutzung — steuerfrei. Übereignung an den Mitarbeiter möglich mit 25 % pauschaler Lohnsteuer.

09

Kinderbetreuungszuschuss

§3 Nr. 33 EStG

Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder — steuer- und sozialversicherungsfrei ohne Höchstbetrag. Wichtig: Bei Wegfall der Leistung keinen direkten Lohnersatz zahlen.

10

Betriebsveranstaltungen

§40 Abs. 2 Nr. 2 EStG / §19 EStG

Freibetrag von 110 € je Mitarbeiter für max. zwei Veranstaltungen jährlich. Seit dem Steueränderungsgesetz 2025: Teilnahme muss allen Betriebsangehörigen offenstehen — für Freibetrag und Pauschalversteuerung.

Die vollständige 36-Punkte-Checkliste Nettolohnoptimierung

Unsere 36-Punkte-Checkliste enthält steuerfreie und pauschal versteuerten Möglichkeiten — mit Vergünstigungen und Fundstellen für jeden Baustein. Als PDF kostenlos einsehbar.

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